Elio Crestani war gern Lastwagenfahrer. Und mit seinem Vertrag bei der Rorschacher Grossmolkerei Fuchs glaubte er auch, einen fairen Arbeitgeber gefunden zu haben. Doch kaum hatte er im Mai 2008 mit dem Ausfahren der Milchprodukte begonnen, informierte ihn der Arbeitgeber über eine «interne Weisung», die ihm die Arbeit zur Hölle machen sollte.

Bis acht Uhr abends, ab drei Uhr morgens

Darin werden die Chauffeure angewiesen, alle Waren bereits am Vorabend zu laden, auch am Sonntagabend. «Das dauerte meist bis 19 oder 20 Uhr. Am Morgen zwischen drei und fünf Uhr mussten wir dann bereits wieder losfahren», sagt Crestani. Dadurch war es nicht möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden einzuhalten. Noch gravierender: «Wir wurden angewiesen, beim Aufladen den Fahrtenschreiber auszuschalten.» Bereits in der ersten Arbeitswoche meldete Crestani den Missstand beim Berufsverband Les Routiers Suisses. Dieser beschwerte sich erfolglos bei der Firma Fuchs.

Darauf erhielt die Polizei einen Hinweis. Sie führte im Unternehmen eine Kontrolle durch, untersuchte Fahrtenschreiber und -bücher. Der Vorwurf des Chauffeurs bestätigte sich, die Ruhezeiten waren regelmässig nicht eingehalten worden. Der Disponent des Unternehmens wurde gebüsst, Geschäftsleiter Patrick Fuchs kam dagegen ungeschoren davon.

Der Chef: «Es gibt keine Missstände»

Der Beobachter wollte von ihm wissen, ob die Missstände mittlerweile behoben worden sind. Fuchs: «Es gibt keine Missstände in unserer Firma.» Weiter wollte er sich am Telefon nicht äussern.

Elio Crestani hätte zufrieden sein können. Doch Ende Januar dieses Jahres erhielten er und weitere Chauffeure eingeschriebene Post von der St. Galler Staatsanwaltschaft: Eine Bussenverfügung über 600 Franken, inklusive Gebühren und eines Beitrags an den Aufwand der Polizei. Die Begründung: Crestani habe die Ruhezeiten nicht eingehalten und den Fahrtenschreiber falsch bedient. Elio Crestani glaubt sich im falschen Film: «Genau deswegen habe ich ja dafür gesorgt, dass der Missstand im Unternehmen untersucht wird. Nun werde ich dafür auch noch bestraft.»

«Dass ein Chauffeur einen Missstand publik macht, schützt ihn nicht vor einer Strafe, wenn er selber gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung verstossen hat», sagt dazu Harald Pitsch vom St. Galler Untersuchungsamt, das die Busse verfügt hat. Wer Ruhezeiten nicht einhalte, werde ja auch selber zur Gefahr im Strassenverkehr. «Das gilt auch, wenn er von den Vorgesetzten dazu angewiesen wird.» Dass es auch anders ginge, zeigt die erwähnte Verordnung gleich selber auf: «Der Richter kann den Führer oder die Führerin milder bestrafen oder von einer Bestrafung absehen, wenn die Umstände es rechtfertigen.»

David Piras, Generalsekretär von Les Routiers Suisses, zeigt sich nicht erstaunt über das Vorgehen der St. Galler Justiz. «Das ist typisch für das Vorgehen der Polizei und der Justiz in der Ostschweiz. Meist werden nach Kontrollen nur die ertappten Chauffeure zur Verantwortung gezogen. Die Polizei hält es aber nicht für nötig, die Hintergründe für die Verstösse in den Unternehmen abzuklären.»

Die Arbeitgeber sollen zahlen

Piras verlangt darum bei der anstehenden Revision der Verordnung eine Umkehr der Beweislast: «Arbeitgeber sollen künftig belegen, dass sie Verstösse gegen die Ruhezeitenregelungen nicht billigen, etwa in internen, schriftlichen Weisungen. Können sie das nicht, müssen sie zur Verantwortung gezogen werden. Einzelne Chauffeure sollten in diesem Fall straffrei bleiben.»

Für Elio Crestani käme eine solche Verbesserung zu spät. Er hat seinen Chauffeurjob aufgegeben, um nicht erneut in einer Kontrolle hängen zu bleiben. Heute arbeitet er als Taxifahrer und kann selber dafür sorgen, dass er die Ruhezeiten einhält.