Auf dem Küchentisch stapeln sich die Rechnungen, Miete und Krankenkassenprämien sind fällig, doch Alfred K. kann nicht zahlen. Wie so oft in letzter Zeit ist sein Salär nicht pünktlich überwiesen worden. Der Arbeitgeber vertröstet und beschwichtigt ihn. Bis in einer Woche sei das Geld auf dem Konto, verspricht er. Dem Familienvater aber platzt der Kragen. Er will sich nicht länger hinhalten lassen. «Was kann ich tun?», fragt er an der Beobachter-Hotline.

Arbeitnehmer, die den Lohn nicht rechtzeitig Ende Monat erhalten, sollten nicht lange zuwarten. Mahnen Sie den Arbeitgeber schriftlich, setzen Sie eine kurze Frist und verlangen Sie Verzugszins. Das sind von Gesetzes wegen immerhin fünf Prozent. Bleibt der Lohn trotz Mahnungen aus, können Sie die Arbeit niederlegen, bis der Arbeitgeber bezahlt hat. Unter Umständen können Sie auch fristlos kündigen.

Weitere Infos

Was Ihre Rechte sind, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird oder gar in Konkurs fällt, und wie im Notfall die Arbeitslosenversicherung hilft, finden Sie in einem ausführlichen Merkblatt auf der Beobachter-Beratungsplattform.