Gesamtschweizerisch werden jährlich rund 70 Fälle von Brustfelltumor und einige wenige Fälle von Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt – die Erstdiagnose erfolgt zum grossen Teil ausserhalb des Suva-Beobachtungsprogramms. Was aufgrund der langen Latenzzeit von bis zu 45 Jahren noch alles auf die Schweiz zukommt, darüber kann nur spekuliert werden.

Zwischen 1950 und 1975 nahm die weltweite Asbestproduktion laufend zu – auf fünf Millionen Tonnen pro Jahr; aktuell sind es immer noch zwei Millionen Tonnen. Die Schweiz verarbeitete in Spitzenzeiten 30'000 Tonnen jährlich. Nach einer Suva-Dokumentation werden für die nächsten 30 Jahre allein in Europa 500'000 Todesfälle wegen Asbest prognostiziert. «Wir gehen für die Schweiz von etwa 3'000 Toten in den nächsten 10 bis 15 Jahren aus», sagt Massimo Aliotta, Präsident des Vereins für Asbestopfer und Angehörige (VAO).

Asbestopfer haben Anspruch auf Leistungen (Heilungskosten, Erwerbsausfall, Rente, Integritätsentschädigung) aus der Unfallversicherung, wenn ihre Erkrankung nachweisbar berufsbedingt ist. Haftpflichtrechtliche Ansprüche bedingen, dass eine Person oder eine Institution für den Gesundheitsschaden verantwortlich gemacht werden kann. Wegen der langen Latenzzeit für Asbesterkrankungen droht allerdings in vielen Fällen die Verjährung. Der VAO führt derzeit zwei Strafklagen und eine zivilrechtliche Klage gegen Arbeitgeber.