• Aussteckung: Die meisten Bauvorhaben müssen öffentlich ausgesteckt werden. Das soll es betroffenen Nachbarn ermöglichen, sich ein Bild zu machen. Wird nicht ordentlich ausgesteckt und erhalten die Nachbarn auch sonst keine Kenntnis vom geplanten Bau, beginnen auch keine Rechtsmittelfristen zu laufen.

  • Ausschreibung: Grössere Bauvorhaben müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Zugleich müssen auch die entsprechenden Pläne während einer bestimmten Frist öffentlich aufgelegt werden. Machen Sie sich ein genaues Bild vom Projekt. Vielleicht erübrigt sich eine Einsprache oder ein Rekurs.

  • Einsprache: In einigen Gemeinden kann gegen das geplante Bauwerk zunächst Einsprache erhoben werden. Danach wird in einem ersten Schritt versucht, die strittigen Punkte zwischen Bauherren und betroffenen Nachbarn zu regeln.

  • Rekurs: Weil gewisse Kantone und Gemeinden kein Einspracheverfahren kennen, müssen betroffene Nachbarn direkt Rekurs einreichen. Dabei sollte man sich frühzeitig über Voraussetzungen und Fristen kundig machen. Informieren Sie sich auch über die zu erwartenden Kosten: Die Gebührenordnung der zuständigen Baurekursinstanz gibt Auskunft.

  • Allgemein: Wer die gesetzlichen Bestimmungen einhält, hat Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Lassen Sie sich daher von einem spezialisierten Baurechtsanwalt genau beraten, bevor Sie den Rechtsweg beschreiten.