Haben Sie schon mit dem Gedanken gespielt, Ihre Ideen nicht immer zuerst mit dem Chef zu besprechen, sondern sie ohne Umschweife in die Tat umzusetzen? Dann sind Sie in guter Gesellschaft: In der Schweiz kommt es jährlich zu rund 10'000 Gründungen von Unternehmen. Dabei ist eine Menge zu bedenken. Etwa Vorsorge- und Versicherungsfragen.

Für die obligatorische Absicherung von Risiken wie Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Unfall ist die Wahl der Rechtsform der Firma entscheidend. Je nachdem gilt es zu klären, welche Versicherungen für wen obligatorisch sind. Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH und AG, sind ein Zusammenschluss von mehreren natürlichen oder juristischen Personen. Ihre Besitzer müssen sich weniger Gedanken machen, welche Risiken zu versichern sind. Sie gelten als «unechte» Selbständige - genauer: als Arbeitnehmer der eigenen Firma (siehe unten: «‹Echt› oder ‹unecht›?»). Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber bereits gut vorgesorgt, indem er die Absicherung der meisten Risiken für obligatorisch erklärt hat. Einzige Ausnahme ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung.

Es drohen herbe Verluste

Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften. Sie bestehen aus einer respektive mehreren natürlichen Personen. Als «echte» Selbständigerwerbende sind sie nur in der AHV, der IV und gegen Lohnausfall bei Mutterschaft, Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst obligatorisch versichert. Einkommenseinbussen bei Krankheit und Unfall können sie freiwillig abdecken, Lohnausfall bei Arbeitslosigkeit jedoch nicht.

Verunfallt oder erkrankt ein «echter» Selbständigerwerbender und fällt deswegen längere Zeit aus, kann dies zu empfindlichen Einkommenseinbussen führen. «Wir empfehlen allen Einzelunternehmern, Kollektiv- und Kommanditgesellschaftern sowohl den kurz- wie auch den langfristigen Lohnausfall wegen Krankheit oder Unfall zu versichern», rät Treuhänder Schoch. Konkret heisst das: für den kurzfristigen Lohnausfall eine Taggeldversicherung, für Krankheit und Unfall sowie den langfristigen Erwerbsausfall eine freiwillige Versicherung in der 2. Säule beziehungsweise eine Invaliditätsversicherung in der 3. Säule.

Wie sieht es mit der beruflichen Vorsorge aus? Selbständigerwerbende sollten nicht vergessen, dass dies ein wichtiger Bestandteil einer weitsichtigen Geschäftsstrategie ist: Wenn man sich dereinst aus dem Berufsleben zurückzieht, will man es schliesslich nicht darauf ankommen lassen, ob der Firmenverkauf - wenn überhaupt möglich - das notwendige Alterskapital ergibt. Zudem geht es darum, sich selber, den Lebenspartner sowie allfällige Kinder bei eigener Invalidität oder eigenem Tod abzusichern. Gut überlegtes Vorgehen empfiehlt sich deshalb auch hier.

Der «unechte» Selbständige hat es wiederum einfacher: Er muss sich der Pensionskasse seiner AG oder GmbH anschliessen und sorgt somit fürs Alter vor. Dem «echten» Selbständigerwerbenden stehen für seine berufliche Vorsorge drei Möglichkeiten offen:

  • freiwillige Versicherung bei der Pensionskasse seines Berufsverbands oder der Auffangeinrichtung;
  • freiwillige Versicherung bei der Pensionskasse seiner Angestellten;
  • Sparen in der Säule 3a bei einer Bank oder einer Versicherung.


Bei letztgenannter Option ist zu wissen, dass Versicherer Tod und Invalidität in einer Säule-3a-Police einschliessen; beim Banksparen müssen diese Risiken separat versichert werden. Hier sollte man genau nachfragen, wie eine Absicherung möglich ist und wie hoch die Kosten sind.

Wollen Sie eine Personengesellschaft gründen, stellt sich die Frage: Bin ich für die AHV selbständigerwerbend? Dies gilt es bereits in der Planungsphase der Firmengründung abzuklären. Denn für die AHV sind nur jene Unternehmer «echte» Selbständigerwerbende, die ein eigenes wirtschaftliches Risiko tragen, also etwa bedeutende Investitionen tätigen, Geschäftskosten und -verluste selber tragen oder nicht an Weisungen von Dritten gebunden sind.

Bestätigt die AHV diese «echte» Selbständigkeit nicht, ist nichts verloren: Gründen Sie eine GmbH oder eine AG und werden somit ein «unechter» Selbständigerwerbender - weil Sie bei der eigenen Firma angestellt sind. Die Gründung einer solchen Kapitalgesellschaft bedingt einen hohen Kapitalbedarf, aufwendige Gründungsformalitäten und mehr Kosten für die Versicherung der Risiken.