Das Stichwort «Versicherungsvertrag abschliessen» stand drei Monate nach dem Firmenstart noch immer auf Heinz Baumanns Pendenzenliste. Doch der Neuunternehmer schob das Gespräch mit dem Versicherungsberater vor sich her, bis es zu spät war: Auf dem Weg zu einem Kunden raste er in die Leitplanken – und landete im Rollstuhl.

Inhaber von Einzelfirmen sowie Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften müssen selbst dafür sorgen, dass sie gegen krankheits- und unfallbedingten Lohnausfall versichert sind. Dies im Gegensatz zu Unternehmern, die in ihrer eigenen Firma arbeiten.

Beim Versicherungsschutz gegen Unfall oder Krankheit ist zwischen befristeter und dauernder Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. Erstere umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren und wird durch eine Krankentaggeldversicherung abgedeckt. Wer auch nach dieser Zeit arbeitsunfähig ist, muss seinen Lohnausfall über eine Erwerbsunfähigkeitsrente sicherstellen.

Die IV-Rente allein genügt nicht
Beide Versicherungen sind für selbstständig Erwerbende freiwillig – aber ein Muss. Denn die wenigsten können zwei Jahre vom Ersparten leben. Wird der Betroffene invalid, erhält er zwar eine Rente von der IV und der Pensionskasse – sofern er einer freiwillig beigetreten ist. Trotzdem kann eine Einkommenslücke entstehen.

Eine Krankentaggeldversicherung zahlt in der Regel während 720 Tagen 80 Prozent des Lohns. Sie kann im Rahmen der Grundversicherung abgeschlossen werden. Die versicherbaren Beträge sind dort aber meist sehr klein und die Prämien hoch. Selbstständig Erwerbende müssen deshalb bei einem Krankenversicherer eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Das Problem dabei: Personen im fortgeschrittenen Alter, mit Krankheiten oder Gebrechen finden kaum einen Versicherer. Oder sie müssen Leistungsausschlüsse und horrende Prämien akzeptieren.

Wer vor dem Schritt in die Selbstständigkeit bei seinem früheren Arbeitgeber kollektiv versichert war, kann auf Antrag seine Taggeldversicherung als Einzelversicherung weiterführen – ohne neue Gesundheitsprüfung. In der Regel besteht dieses Recht aber nur innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsaufgabe. Wer Personal beschäftigt, kann sich auch als Arbeitgeber der Kollektivversicherung seines Betriebs anschliessen. Das bedingt aber meist einen neuen Gesundheitscheck.

Die Prämien und Leistungen bei Krankentaggeldversicherungen variieren je nach Höhe des Taggelds, der Wartefrist bis zur ersten Auszahlung und je nach Anbieter enorm. Es empfiehlt sich deshalb, mehrere Offerten einzuholen. Zu beachten ist dabei vor allem, ab welchem Arbeitsunfähigkeitsgrad das Taggeld bezahlt wird. Zum Teil ist das erst ab 50 Prozent der Fall.

Weitere Fragen zum Abklären: Gibt es eine Überschussbeteiligung oder Prämienrückerstattung bei Schadenfreiheit? Sind Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit vorgesehen? Wie lange wird eine unveränderte Prämie garantiert? Prämien lassen sich sparen, wenn der Verdienstausfall nicht ab dem ersten Tag, sondern erst nach 60 oder 90 Tagen versichert wird.

Die optimale Absicherung
Selbstständig Erwerbende, die optimal gegen unfallbedingten Lohnausfall versichert sein möchten, können dies freiwillig über eine Versicherung gemäss UVG tun. Anbieter sind die Suva, private Versicherer und die Krankenkassen. Sie zahlen ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 Prozent des versicherten Lohns und bei dauernder Invalidität eine Invalidenrente. Zu versichern ist immer der mit der AHV abgerechnete Lohn. Bei Uberversicherung muss der Versicherte mit Kürzungen rechnen.

Eng wirds für selbstständig Erwerbende, die für immer arbeitsunfähig werden, aber nur den gesetzlichen Versicherungsschutz haben. Sie müssen mit der IV-Rente auskommen. Diese wird aber erst nach zwei Jahren und ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent bezahlt.

Grosse Risiken für Junge
Arg gebeutelt werden vor allem Junge. Die IV zahlt nämlich nur dann Maximalrenten, wenn Versicherte keine Beitragslücken aufweisen und seit dem AHV-Eintritt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 72'000 Franken erzielt haben. In diesem Fall helfen private Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Je nach Versicherung lässt sich die Differenz zwischen dem früheren Verdienst und dem IV-Einkommen abdecken (Schadenversicherung) oder ein bestimmter Betrag versichern (Summenversicherung). Empfehlenswert, aber teurer ist die zweite Variante: Hier entfällt die Diskussion über den Schaden.

Bei Erwerbsunfähigkeitsrenten erhält der Versicherte bis zum Pensionierungsalter eine Rente. Gewisse Anbieter offerieren auch eine einmalige Kapitalauszahlung. Tritt kein Schaden ein, gibts auch kein Geld – höchstens eine Uberschusszahlung, sofern eine solche vorgesehen ist. Wichtig zu wissen: Erwerbsunfähigkeitsrenten werden in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent ausgerichtet. Eine volle Rente gibts meist erst ab einer Invalidität von mehr als 662/ 3 Prozent. Dazwischen richtet sich der Anspruch nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit.

Erwerbsunfähigkeitsrenten können entweder im Rahmen der Säule 3a oder 3b abgeschlossen werden. Im ersten Fall sind die Prämienzahlungen im erlaubten Umfang von den Steuern abziehbar. Rentenzahlungen sind dann jedoch zu 100 Prozent zu versteuern. In der Säule 3b gibt es keine Steuerprivilegien durch Prämienzahlungen. Dagegen werden Renten zu einem reduzierten Satz besteuert. Erwerbsunfähigkeitsrenten lassen sich als Haupt- oder als Zusatzversicherungen zu einer Lebensversicherung abschliessen. Gesundheitsschäden können zu einer höheren Prämie, reduzierten Leistungen oder zu einer Absage führen. Je nach Versicherer ist ein Abschluss schon ab 55 Jahren nicht mehr möglich.

Auch bei den Prämien gibt es grosse Unterschiede. So zahlt etwa ein 30-jähriger Mann gemäss einem Prämienvergleich der Würth-Vorsorge in Uster bei der Rentenanstalt/Swiss Life 1202 und bei der Coop-Versicherung 1776 Franken. Versichert sind dabei jährlich 24000 Franken – bei einer Vertragsdauer von 35 Jahren und einer Wartefrist von 24 Monaten.

Selbstständig Erwerbende, die eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchten, sollten zuerst ihren jährlich benötigten Betrag für den Lebensunterhalt schätzen. Davon sind die mutmasslichen Renteneinkünfte der IV und – sofern freiwillig versichert – der Unfallversicherung und Pensionskasse abzuziehen. Nun ist zu entscheiden, ob der ganze oder nur ein Teil des Fehlbetrags gedeckt werden soll.

Vergleichen Sie die Offerten
Auch hier gilt: verschiedene Offerten vergleichen. Neben der Prämie ist vor allem die Länge der Wartefrist zu beachten, ob eine Prämienbefreiung im Schadensfall besteht und nach wie vielen Monaten sie eintritt. Weitere wichtige Fragen: Welche Mindestversicherungssumme wird verlangt? Wie hoch ist die Mindestprämie? Wie lange ist diese garantiert? Gibt es Uberschusszahlungen? Für wie viele Jahre muss der Vertrag abgeschlossen werden? Wie viele Jahre sind Prämien fällig?

Bei dieser komplexen Materie und den happigen Prämien ist die Verlockung gross, die Risiken zu ignorieren und das Geld für anderes auszugeben. Das wäre zu hoch gepokert. Die materielle Sicherheit nach einem Unfall oder einer Krankheit sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden.