Für seine Schuldner stellt Anton Garcev, Inhaber der Personalvermittlung Jobplan AG aus Luzern, strenge Regeln auf: «Die Rechnungen sind netto innert zehn Tagen zu bezahlen. Im Inkassofall gilt ein Verzugszins von zehn Prozent als vereinbart», steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

28 Betreibungsbegehren

Selber nimmt es Anton Garcev mit der Zahlungsmoral etwas lockerer. Allein von Ende April 2011 bis Januar 2013 brachte er es auf 28 Einträge im Betreibungsregister. 21 Forderungen sind pendent. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf über 53'000 Franken.

Jobplan vermittelt auch Personal aus dem Ausland in die Schweiz. Diese Arbeiter bringt die Firma teilweise in Hotels oder Ferienwohnungen unter. Dabei wartet Garcev mit der Begleichung der Ausstände gerne zu, bezahlt nicht den vollständigen Betrag oder gar nicht. Diese Erfahrung machte etwa Juliane Köhler aus Ftan GR. Ein Mitarbeiter der Jobplan hatte bei ihr eine Ferienwohnung für zwei polnische Fachkräfte angemietet. Geld sah Juliane Köhler keines. Der Fall liegt bei der Schlichtungsstelle in Luzern.

Den Lohn schuldig geblieben

Auch etlichen vermittelten Arbeitskräften schuldet Jobplan Geld. Sie klagen, Garcev habe Feriengelder nicht bezahlt, sei den Lohn schuldig geblieben oder habe zu hohe Kosten für das Logis abgezogen.

Schliesslich ist da noch die Sache mit der unlauteren Werbung. Schon zweimal musste die Lauterkeitskommission Jobplan auffordern, den Versand unerwünschter Werbefaxe zu unterlassen. Die Kommission führt die Rüge sogar auf ihrer offiziellen Website auf. Doch Garcev schickt nach wie vor Werbefaxe an Adressaten, deren Faxnummer im Telefonbuch mit einem Stern versehen ist. Garcev wollte trotz mehrfacher Aufforderung keine Stellung nehmen.