Arbeiten «nach Mass» zu 40, 50 oder 80 Prozent ist für Angestellte attraktiv. Sowohl bei Männern wie bei Frauen nimmt die Zahl der Teilzeitbeschäftigten seit Jahren stetig zu. Dennoch behandeln viele Arbeitgeber Arbeitnehmende, die kein volles Pensum leisten, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Klasse und nutzen sie als billige Arbeitsreserve aus Stress am Arbeitsplatz Die Firma haftbar machen .

Grundsätzlich gilt jedoch: Teilzeitbeschäftigte haben die gleichen Rechte wie das Vollzeitpersonal. Ob sie tage- oder stundenweise, regelmässig oder unregelmässig zum Einsatz kommen, spielt dabei nur eine geringe Rolle. Achten Sie auf folgende Punkte: