Beobachter Rechtsschutz: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Kundeninformationen

1. Wer ist Ihr Versicherungspartner?
Versicherer ist die Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, Postfach, 5001 Aarau; Tel. 062 836 00 00;

E-Mail: info@cooprecht.ch, Web: www.cooprecht.ch
 

2. Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Beobachter-Mitglied sowie alle mit Ihnen im gleichen Haushalt dauernd wohnhaften Personen.
 

3. Welche Risiken sind in welchem Umfang versichert und welches sind die wichtigsten Ausschlüsse?
Versichert sind mit wenigen Ausschlüssen sämtliche Rechtsstreitigkeiten weltweit bis zu einer Leistung in Höhe von Fr. 5000.–.

Für einzelne, separat aufgeführte Rechtsstreitigkeiten sind Leistungen europaweit bis zu Fr. 600’000.– versichert, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Geltendmachung von Schadenersatz
  • Strafverfahren bei Fahrlässigkeitsdelikte
  • Administrativverfahren im Strassenverkehrsrecht
  • Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen, Vermietern oder Arbeitgebern
  • Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen (ohne Motorfahrzeuge)

Die wichtigsten Ausschlüsse:
Nicht versichert sind Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit

  • einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • der Anschuldigung der vorsätzlichen Begehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen
  • der Vermietung von nicht selbst bewohnten Liegenschaften sowie von selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten
  • abgetretenen Forderungen
  • Forderungen des nicht versicherten Erblassers oder gegen diesen, welche auf versicherte Personen in deren Eigenschaft als Erben übergegangen sind

Ebenfalls nicht versichert sind Rechtsstreitigkeiten

  • gegenüber der Coop Rechtsschutz AG oder Ringier AG oder deren Organen und Mitarbeitenden
  • gegenüber Anwälten, Mediatoren und Experten, die in einem versicherten Rechtsschutzfall tätig sind

Zeitliche Deckung:
Massgebend für die zeitliche Deckung ist das jeweilige Grundereignis (gemäss C4 AVB).

Fälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages oder innerhalb einer allfälligen Wartefrist eingetreten sind bzw. bekannt waren oder hätten bekannt sein können, sind nicht versichert.
 

4. Welche Prämie müssen Sie zahlen?
Der Abschluss von Beobachter Rechtsschutz ist nur in Kombination mit der Beobachter-Mitgliedschaft möglich, welche zusätzlich zur Versicherungsprämie zu zahlen ist. Die Kosten sind abhängig vom gewählten Produkt.
 

5. Welches sind Ihre wichtigsten Pflichten?
Sie müssen

  • die Prämie samt Beobachter-Mitgliedschaft fristgerecht bezahlen
  • einen Rechtsschutzfall sofort der Coop Rechtsschutz AG melden
  • vor Beauftragung eines Anwalts die Zustimmung sowie die Kostengutsprache bei der Coop Rechtsschutz AG einholen
  • die Coop Rechtsschutz AG bei der Fallbearbeitung unterstützen und insbesondere die einverlangten Auskünfte erteilen und Unterlagen zustellen


6. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag und wie können Sie ihn auflösen?
Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sofern die Coop Rechtsschutz AG keinen Einwand gegen den Vertragsabschluss erhebt. Der Vertrag beginnt anschliessend mit der Bezahlung der Prämie (zuzüglich der Kosten für die Beobachter-Mitgliedschaft) und dauert ein Jahr.

Widerrufsrecht: Sie können den Antrag zum Abschluss des Vertrages innert 14 Tagen schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufen.

Der Versicherungsvertrag kann verlängert werden durch Bezahlung der nächsten Jahresrechnung.
 

7. Datenschutz
Wir erfassen und bearbeiten lediglich Personen- und Geschäftsdaten, die für die Vertragsverwaltung und Schadenabwicklung notwendig sind. Wir behandeln diese Daten vertraulich und schützen sie nach gesetzlicher Vorschrift vor unberechtigtem Zugriff. Mehr dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
 

8. Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.beobachter.ch. Sie können sich auch direkt an die Coop Rechtsschutz AG wenden, Tel. +41 62 836 00 00.

Wir sind gerne für Sie da.

Teil A: Grundlagen der Versicherung

A1 Parteien

Ringier AG hat zugunsten der Beobachter-Mitglieder (nachfolgend versicherte Personen genannt) mit der Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, Postfach, 5001 Aarau (nachstehend Versicherer genannt), einen Kollektivversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen die versicherten Leistungen zu erbringen. Die versicherten Personen haben ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer.
 

A2 Massgebende Bestimmungen

Massgebend sind die nachstehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG) sowie die Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO) und der Kollektivversicherungsvertrag mit Ringier AG.
 

A3 Kollektivversicherungsvertrag

Die Gewährung der Versicherungsleistungen der Beobachter Rechtsschutz erfolgt aufgrund des Kollektivversicherungsvertrages zwischen Ringier AG und dem Versicherer.
 

Teil B: Allgemeine Bestimmungen

B1 Versicherte Personen

Versichert sind alle natürlichen Personen als Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, die zusätzlich zur Beobachter-Mitgliedschaft die Beobachter Rechtsschutz abgeschlossen und bezahlt haben, sowie Personen, die mit der versicherten Person im gleichen Haushalt dauernd wohnhaft sind. Massgebend für den Wohnsitz ist der Ort, an dem die Schriften hinterlegt sind.
 

B2 Rücktrittsrecht

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages steht der versicherten Person ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu.
 

B3 Beginn, Erneuerung, Kündigung und Erlöschen des Versicherungsvertrages

Der Versicherungsvertrag beginnt mit der Bezahlung der Prämie. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erneuert sich der Vertrag jeweils mit der Prämienzahlung um ein Jahr. Die versicherte Person kann den Vertrag per Ende der jeweiligen Laufzeit jederzeit schriftlich kündigen. Verlegt die versicherte Person ihren Wohnsitz ins Ausland, erlischt der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Wegzugs.

Der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, wenn die versicherte Person trotz Mahnung die Prämie in der gesetzlich vorgesehenen Frist nicht bezahlt und der Versicherer darauf verzichtet hat, die Prämie einzufordern.
 

B4 Kündigung im Schadenfall

In einem versicherten Rechtsschutzfall haben sowohl die versicherte Person als auch der Versicherer das Recht, Beobachter Rechtsschutz zu kündigen.
 

B5 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der schweizerische Wohnsitz der versicherten Person oder Aarau (Sitz der Coop Rechtsschutz AG) vereinbart.
 

B6 Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung der Personendaten gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz und seine Verordnung sowie – soweit anwendbar – die EU-Datenschutzgrundverordnung.

Die Coop Rechtsschutz AG erfasst und bearbeitet lediglich Personendaten, welche für die Vertrags- und Schadenabwicklung notwendig sind. Die Personendaten werden vertraulich behandelt und gegen unberechtigte Einsichtnahme geschützt. Ausführliche Informationen zur Bearbeitung der Personendaten durch die Coop Rechtsschutz AG finden Sie in der Datenschutzerklärung (www.cooprecht.ch/de/datenschutzerklaerung).

Die Personendaten sind nach Massgabe des Datenschutzgesetzes gegen unberechtigte Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt. Jede versicherte Person hat nach Massgabe des Datenschutzgesetzes das Recht, Auskunft zu verlangen, ob und welche Daten über sie in den Datensammlungen bearbeitet werden. Es kann verlangt werden, dass unrichtige Daten gelöscht werden.

Weitere Ausführungen zur Bearbeitung der Personendaten durch den Beobachter finden Sie in den Datenschutzbestimmungen von Ringier AG (www.beobachter.ch/datenschutzbestimmungen).
 

Teil C: Beobachter Rechtsschutz

C1 Zeitliche Deckung und Wartefrist

Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn das Grundereignis nach dem Versicherungsbeginn bzw. nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist.

Massgebend für den zeitlichen Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. Was als Grundereignis gilt, ist in der Tabelle unter C4 definiert.
 

C2 Ausschlüsse

Keine Versicherungsleistungen werden gewährt bei Rechtsstreitigkeiten

  • im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • im Zusammenhang mit der Anschuldigung der vorsätzlichen Begehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen
  • im Zusammenhang mit der Vermietung von nicht selbst bewohnten Liegenschaften sowie von selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten
  • die der versicherten Person schon vor Beginn der entsprechenden Versicherungsdeckung bekannt waren oder hätten bekannt sein können
  • gegenüber der Coop Rechtsschutz AG oder Ringier AG oder deren Organen und Mitarbeitenden
  • gegenüber Anwälten, Mediatoren und Experten, die in einem versicherten Rechtsschutzfall tätig sind
  • bei Fällen im Zusammenhang mit abgetretenen Forderungen
  • im Zusammenhang mit Forderungen des nicht versicherten Erblassers oder gegen diesen, welche auf versicherte Personen in deren Eigenschaft als Erben übergegangen sind.

C3 Versicherte Leistungen

Ergeben sich aus einem Ereignis mehrere Rechtsstreitigkeiten, gelten diese als ein Rechtsschutzfall.

Der Versicherer gewährt in den abschliessend unter C4 lit. a–j aufgezählten Fällen folgende Leistungen:

  • die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz AG
  • Bezahlung der nachfolgend aufgeführten Kostenarten:
    • Honorare von beauftragten Rechtsanwälten, Mediatoren und Experten
    • zulasten der versicherten Person gehende Verfahrens- und Gerichtskosten
    • an die Gegenpartei zu entrichtende Prozessentschädigungen
    • Strafkautionen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bei Fahrlässigkeitsdelikten. Diese Leistung wird nur vorschussweise erbracht und ist der Coop Rechtsschutz AG zurückzuerstatten
    • bis Fr. 5000.– die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte.

Jede Prozess- oder Parteientschädigung, die der versicherten Person gerichtlich oder aussergerichtlich zugesprochen wird, ist dem Versicherer bis zur Höhe der von ihm erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.

C4 Versicherte Rechtsschutzfälle

Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Geltung* Wartefrist Grundereignis Leistungshöhe Besonderheiten**
a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz der versicherten Person gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung bei Körper- oder Sachschäden Weltweit Keine Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Fr. 600'000.–;

ausserhalb Europas Fr. 30'000.–
• Mindeststreitwert Fr. 500.–

• Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen von nicht über eine Haftpflichtversicherung gedeckten Schäden gilt die Rechtsschutz-Assistance gemäss lit. k
b) Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten gegen eine versicherte Person Europa/ Mittelmeer-randstaaten Keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 600'000.– • Bei einer Anschuldigung wegen eines Vorsatzdelikts erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch
c) Administrativverfahren im Strassenverkehrsrecht Europa/ Mittelmeer-randstaaten Keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 600'000.– • Für Fälle im Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Führerausweises gilt die Rechtsschutz-Assistance gemäss lit. k

• Nicht versichert sind Kosten für die medizinische Abklärung der Fahreignung
d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Fr. 600'000.–;

Fr. 5000.– für Fälle, die innerhalb des ersten Versicherungsjahres eintreten
• Mindeststreitwert Fr. 500.–

• Wartefrist und Leistungsbeschränkung auf Fr. 5000.– gelten nur im Zusammenhang mit einer Krankheit
e) Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 600'000.– • Mindeststreitwert Fr. 500.–
f) Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 600'000.– • Mindeststreitwert Fr. 500.–

• Für Direktoren, Geschäftsleitungsmitglieder, Berufssportler und Trainer gilt die Rechtsschutz-Assistance gemäss lit. k
g) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 600'000.– • Mindeststreitwert Fr. 500.–

• Für Rechtsstreitigkeiten aus folgenden Bereichen gilt die Rechtsschutz- Assistance gemäss lit. k:

- Konkubinat

- Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist

- Erwerb, Veräusserung und Verpfändung von Liegenschaften

- Vermietung von Liegenschaften

- Darlehensverträge

- Wertpapiere, Finanz- und Anlagegeschäfte, Bürgschaften sowie Spiel und Wette

- Reines Inkasso
Deckung bis maximal Fr. 5000.–          
h) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Motor- und Wasserfahrzeugen Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 5000.– • Mindeststreitwert Fr. 500.–

• Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen gilt die Rechtsschutz-Assistance gemäss lit. k
i) Zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 5000.– • Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten
j) Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz Europa/ Mittelmeer-randstaaten Drei Monate Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Fr. 5000.– • Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten
Rechtsschutz-Assistance          
k) Rechtsschutz-Assistance bei Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen vorstehend nicht aufgeführten Rechtsgebieten, in denen die versicherte Person in ihrer Eigenschaft als Privatperson betroffen ist, sowie bei Rechtsstreitigkeiten, die den Mindeststreitwert von Fr. 500.– nicht erreichen Weltweit Drei Monate (gilt nur für Neuabonnenten des Beobachters) Ehe- und Lebenspartner: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses, spätestens der Zeitpunkt der ersten häuslichen Trennung

Erbrecht: Todeszeitpunkt des Erblassers

Steuerrecht: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses, ansonsten das Datum der Steuerveranlagung

Übrige Fälle: Zeitpunkt des den Streit auslösenden Ereignisses
Fr. 5000.– Versichert sind die Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes, Mediators oder Experten

• In Rechtsstreitigkeiten unter im gleichen Haushalt versicherten Personen wird die Versicherungssumme nur einmal und anteilsmässig gewährt

• Bei Streitigkeiten unter Eheleuten und Lebenspartnern kann die Versicherungsleistung bis zum Abschluss eines allfälligen Scheidungsverfahrens anteilsmässig nur einmal in Anspruch genommen werden

• Im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften besteht nur Versicherungsdeckung, sofern die versicherte Person die Liegenschaft selbst bewohnt und diese nicht mehr als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten umfasst

 


* Ausserhalb der örtlichen Geltung gilt der Leistungsumfang gemäss lit. k.
** Wird der Mindeststreitwert nicht erreicht, gilt der Leistungsumfang gemäss lit. k.

Teil D: Bestimmungen für den Schadenfall

D1 Anmeldung eines Rechtsschutzfalles

Der Eintritt eines konkreten Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz AG sofort, auf deren Verlangen schriftlich, zu melden. Die versicherte Person hat die Coop Rechtsschutz AG bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen sowie ihr zugehende Mitteilungen, insbesondere von Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten.

Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann die Coop Rechtsschutz AG ihre Leistungen so weit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung können die Leistungen verweigert werden. Für reine telefonische Rechtsauskünfte kann sich die versicherte Person wahlweise auch an das Beobachter-Beratungszentrum wenden.
 

D2 Abwicklung eines Rechtsschutzfalles

Die Coop Rechtsschutz AG ergreift nach Rücksprache mit der versicherten Person die zu ihrer Interessenwahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, insbesondere bei Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkollision, kann die versicherte Person diesen frei wählen. Vor Beauftragung des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz AG einzuholen. Stimmt die Coop Rechtsschutz AG dieser Wahl nicht zu, kann die versicherte Person drei weitere Rechtsanwälte vorschlagen. Diese dürfen nicht der gleichen Kanzlei angehören. Die Coop Rechtsschutz AG muss einen dieser drei vorgeschlagenen Rechtsanwälte akzeptieren.

Bei schuldhafter Missachtung vertraglicher Obliegenheiten kann die Coop Rechtsschutz AG ihre Leistungen kürzen. Bestehen für einen Anwaltswechsel keine triftigen Gründe, hat die versicherte Person die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.
 

D3 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz AG als aussichtslos beurteilt, wird auf Verlangen der versicherten Person ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Prozessiert eine versicherte Person auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis wesentlich günstiger ist als gemäss Beurteilung durch die Coop Rechtsschutz AG.

Stand: April 2024

Lesen Sie hier die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Beobachter Rechtsschutz als PDF:

Beobachter Rechtsschutz AVB  (April 2024)