«Mein Sohn sass mit einem Kollegen vor dem Fernseher. Die beiden assen Pommes frites», erzählt eine Leserin am Beobachter-Beratungstelefon. «Als der Kollege die Ketchup-Flasche öffnen wollte, spritzte die Sauce explosionsartig raus. Sie können sich nicht vorstellen, wie unser Wohnzimmer ausgesehen hat!»

Die chemische Reinigung der Vorhänge und das Streichen der Decke hätten mehr als 3500 Franken gekostet. «Muss das die Haftpflicht des Kollegen übernehmen?», möchte die Ratsuchende wissen.

Gefährliche Gase?

«Nein», antwortet der Berater, «hier geht es um Produktehaftpflicht. Laut Gesetz haftet der Hersteller für den Schaden, den sein mangelhaftes Produkt anrichtet. Halten Sie sich an den Ketchup-Hersteller.» Die Frau entgegnet: «Das habe ich getan. Doch die winken ab.» Weil sie die Flasche nicht dauernd im Kühlschrank gelagert habe, so wurde sie vom Hersteller belehrt, hätten sich Gase gebildet. Die hätten die Flasche schliesslich zur Explosion gebracht. Darum stehe auf der Flasche auch «kühl lagern».

Also selber schuld? Nein. Für den Berater klingt das nach billiger Ausrede. Er empfiehlt, die Flasche samt Inhalt von einer neutralen Fachstelle prüfen zu lassen. «Sie haben das Corpus Delicti doch hoffentlich aufbewahrt?» «Nein», antwortet die enttäuschte Leserin, «die Ketchup-Firma hat angeboten, die Flasche für mich zu entsorgen.»