Auch Nichterwerbstätige sind AHV-beitragspflichtig. Dies sind zum Beispiel IV-Rentner, Studierende oder Hausfrauen und Hausmänner. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen werden individuell berechnet und sind abgestuft nach ihrem Vermögen und allfälligem Renteneinkommen. Der Mindestbeitrag für die AHV/IV/EO beträgt 530 Franken pro Jahr (Stand 2026), der Maximalbeitrag 26’500 Franken (Stand 2026).