Die AHV führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto (IK). Darin wird unter anderem vermerkt, auf welcher Lohnhöhe Beiträge einbezahlt wurden und welcher Arbeitgeber mit der Kasse abgerechnet hat. Im Laufe der Erwerbstätigkeit wird das individuelle Konto von verschiedenen Ausgleichskassen geführt - je nachdem über welche Kasse die Arbeitgeber abgerechnet haben. Informationen wie ein IK-Auszug gelesen wird, entnehmen Sie dem Merkblatt «Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)» der Informationsstelle AHV/IV.

Bestellung eines Kontoauszuges

Als Versicherte haben Sie das Recht, Auszüge aus dem IK zu verlangen. Sie können bei jeder AHV-Ausgleichskasse einen Gesamtauszug bestellen - auch online unter www.ahv-iv.ch. Es lohnt sich, solche Auszüge gelegentlich zu bestellen. Denn nur so können Sie kontrollieren, ob auf Ihrem Lohn korrekt Beiträge entrichtet wurden. Beachten Sie dazu auch unseren Beobachter-Artikel: «Bei Lücken sieht man alt aus».

Wichtig: Wenn Sie einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto bestellen, haben Sie nach Erhalt nur 30 Tage Zeit, um bei unrichtigen Eintragungen eine Berichtigung zu verlangen.

Tipp: Solange Sie Ihr individuelles Konto noch nicht kontrolliert haben, sollten Sie alle monatlichen Lohnabrechnungen aufbewahren, auf denen die AHV-Abzüge ersichtlich sind.

Gesetze: AHVV 141

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