Pensionskasse: Grundlagen
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelRente: Pensionierung in Raten: Geht das ohne Einbusse?
Frage: Ich bin bereits eine ältere Dame und möchte mich schrittweise aus dem Erwerbsleben verabschieden. Ist ein solches Szenario möglich, oder muss ich mit massiven Kürzungen meiner Altersleistungen rechnen?
Eine Pensionierung in Raten ohne Rentenkürzung ist tatsächlich möglich, sofern diese Variante in den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse vorgesehen ist. Ermöglicht wird dies durch die Kann-Vorschrift in Art. 33a des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Sofern Ihre Vorsorgeeinrichtung also von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, können Sie Ihre Pensionierung, genau wie Sie es wünschen, flexibel gestalten.