Eine Pensionierung in Raten ohne Rentenkürzung ist tatsächlich möglich, sofern diese Variante in den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse vorgesehen ist. Ermöglicht wird dies durch die Kann-Vorschrift in Art. 33a des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Sofern Ihre Vorsorgeeinrichtung also von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, können Sie Ihre Pensionierung, genau wie Sie es wünschen, flexibel gestalten.