Die berufliche Vorsorge, die sogenannte 2. Säule, ergänzt die AHV/IV (1. Säule) und soll im Alter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Die Pensionskassen bezahlen ab Erreichung des Referenzalters Altersrenten oder schütten – je nach Reglement – das ganze angesparte Guthaben aus.