Vor der Ehe
Rechtsratgeber
FallbeispielBeispiel einer güterrechtlichen Auseinandersetzung bei Gütergemeinschaft
Bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten wird das eheliche Vermögen aufgeteilt, man spricht von der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Diese sieht bei der allgemeinen Gütergemeinschaft anders aus, je nachdem, ob die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst wird, weil für das Eigengut unterschiedliche Regeln gelten.
Im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung besteht das eheliche Vermögen von Thomas und Silvia aus folgenden Posten: