Ein Ehepaar muss gemeinsam für den Unterhalt der Familie sorgen. Jede Person muss entsprechend ihren Kräften einen Beitrag an den Unterhalt leisten, sei es durch Geldzahlungen, Führung des Haushalts, Betreuung der Kinder oder auch durch Mithilfe im Beruf und Gewerbe des Partners bzw. der Partnerin. Wer welchen Beitrag leistet, müssen die Eheleute zusammen vereinbaren.

Festlegen des Haushaltsgeldes

Der Ehemann kann also beispielsweise nicht in eigener Regie bestimmen, wie viel Haushaltsgeld seine Ehefrau zur Verfügung hat. Auch diesen Betrag muss ein Ehepaar entsprechend seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen gemeinsam festlegen. Die Budgetberatung Schweiz bietet Budgetvorschläge für verschiedene Familien- und Einkommenssituationen und professionelle Beratungen an. Kann auch mit deren Hilfe das Haushaltsgeld nicht einvernehmlich festgelegt werden, können sich die Eheleute gemeinsam oder einzeln ans Eheschutzgericht wenden. Dieses kann solche Streitpunkte verbindlich regeln.

Gesetzesartikel: ZGB 163, 172, 173

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