Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageDas Vermögen in der eingetragenen Partnerschaft
Jede eingetragene Partnerin und jeder eingetragene Partner verfügt über das eigene Vermögen. Dieses System entspricht der Gütertrennung im Eherecht.
Die eingetragene Partnerschaft hat keinen Einfluss auf das Vermögen der Partnerinnen und Partner. Jede Seite bleibt alleinige Eigentümerin ihrer Vermögenswerte und bestimmt grundsätzlich alleine über deren Nutzung. Dieses System entspricht der Gütertrennung im Eherecht.