Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageHaushaltskosten bei der eingetragenen Partnerschaft
Eingetragene Paare haben gemeinsam das Haushaltsgeld festzulegen und die interne Aufgabenverteilung zu bestimmen.
Die beiden Partnerinnen oder Partner haben gemeinsam für den Unterhalt in ihrer Partnerschaft zu sorgen. Jede Seite muss entsprechend ihren Kräften einen Beitrag an den Unterhalt leisten, sei es durch Geldzahlungen, Besorgen des Haushaltes oder durch Mithilfe im Beruf und Gewerbe der anderen Seite. Wer welchen Beitrag leistet, müssen die Partnerinnen oder Partner untereinander ausmachen. Hilfreich sind die Merkblätter der Budgetberatung Schweiz. Dort erhalten Sie auch kostengünstige persönliche Beratung.