Für Haushaltsschulden haften die eingetragenen Partnerinnen solidarisch. Das heisst, der Gläubiger kann sich aussuchen, bei wem er die gesamte ausstehende Schuld eintreibt. Zu den Haushaltsschulden zählen Ausgaben, die der Deckung der alltäglichen Bedürfnisse dienen wie z.B. für Haushaltseinkäufe, für kleinere Einrichtungsgegenstände sowie kleinere Reparaturen am gemeinsamen Haus oder der Wohnung, für die Grundversicherung bei der Krankenkasse oder ähnliches.