Rechte und Pflichten eingetragener Partnerinnen und Partner
Rechtsratgeber
GrundlageSteuerrecht und eingetragene Partnerschaft
Bei der Einkommens- und Vermögenssteuer werden eingetragene Paare gleich veranlagt wie Ehepaare.
Die eingetragene Partnerschaft ist steuerrechtlich der Ehe gleichgestellt. Mit anderen Worten: Bei der Einkommens- und Vermögenssteuer werden eingetragene Paare wie Ehepaare gemeinsam veranlagt.