Trennung und gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageDie gemeinsame Wohnung bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft einer Seite zur Alleinbenützung zuweisen
Das Gericht kann bei Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft unter gewissen Voraussetzungen die gemeinsame Wohnung einer Seite zur Alleinbenützung zuweisen.
Ist eine eingetragene Partnerin nach Auflösung der Partnerschaft aus wichtigen Gründen auf die gemeinsame Wohnung angewiesen, hat das Gericht die Möglichkeit, den Mietvertrag auf sie allein zu übertragen. Dies geschieht ohne Anhörung oder Einwilligung der Vermieterseite. Immerhin muss der eingetragene Partner, der die Mietwohnung übernimmt, finanziell aber grundsätzlich in der Lage sein, den Mietzins alleine zu tragen.