Ist eine eingetragene Partnerin nach Auflösung der Partnerschaft aus wichtigen Gründen auf die gemeinsame Wohnung angewiesen, hat das Gericht die Möglichkeit, den Mietvertrag auf sie allein zu übertragen. Dies geschieht ohne Anhörung oder Einwilligung der Vermieterseite. Immerhin muss der eingetragene Partner, der die Mietwohnung übernimmt, finanziell aber grundsätzlich in der Lage sein, den Mietzins alleine zu tragen.