Trennung und gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageDie Klage auf gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Ist sich das eingetragene Paar nicht einig, kann jede Seite vor Gericht die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft verlangen, wenn sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben.
Sträubt sich eine Seite gegen die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann die andere Seite eine entsprechende Klage beim Gericht deponieren, wenn das Paar bereits ein Jahr getrennt gelebt hat.