Trennung und gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageName bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Die Person, die ihren Namen bei der Eintragung der Partnerschaft geändert hat, behält diesen Namen grundsätzlich auch nach der Auflösung.
Die Person, die ihren Namen bei der Eintragung der Partnerschaft geändert hat, behält diesen Namen nach der Auflösung. Sie kann jedoch jederzeit gegenüber dem Zivilstandsbeamten oder der Zivilstandsbeamtin erklären, dass sie ihren Ledignamen wieder tragen will. Diese Regelung gilt sowohl bei Auflösung der Partnerschaft durch einen Gerichtsentscheid wie auch durch den Tod eines Partners oder einer Partnerin.