Das Erbe teilen
Rechtsratgeber
MustertextMustervertrag: Subjektiv partieller Erbteilungsvertrag (Austritt gewisser Erben aus der Erbengemeinschaft)
Sind sich alle Erben einig, können einzelne Erben aus der Erbengemeinschaft austreten. Dazu braucht es einen schriftlichen Vertrag.
Hier finden Sie eine Vorlage eines Erbteilungsvertrags für den Fall, dass nur gewisse Erben aus der Erbengemeinschaft austreten (subjektiv partielle Erbteilung). Für den Erbteilungsvertrag genügt die Schriftlichkeit, eine öffentliche Beurkundung ist nicht notwendig.