Die Erbschaftsgeschäfte abwickeln
Rechtsratgeber
MustertextMustervollmacht für den Erbenvertreter
Mit dieser Vollmacht kann ein Miterbe oder eine Drittperson als Erbenvertreter bestellt werden.
Damit nicht für jede Handlung jeder Erbe jedes Mal seine Zustimmung geben muss, macht es oft Sinn, einen Erbenvertreter zu bestellen. Soll der Erbenvertreter alle Erben vertreten und somit umfassend handlungsfähig sein, müssen alle Erben die Vollmacht unterzeichnen.