Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageDen Ehegatten erbrechtlich begünstigen
Sollen die Kinder erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten erben, gibt es verschiedene Instrumente, dies ganz oder zumindest teilweise zu erreichen.
Um sich gegenseitig bestmöglich abzusichern, wünschen Eheleute oft, dass ihre Kinder erst nach dem Tod beider Eltern erben. Dies können sie erreichen, indem sie den Pflichtteil der Kinder mit einem Ehe- und Erbvertrag und/oder Testament reduzieren oder gar ganz ausschliessen.