Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageDen Konkubinatspartner erbrechtlich begünstigen
Nach Gesetz erben unverheiratete Paare nichts voneinander. Deshalb ist es für Konkubinatspartner besonders wichtig, erbrechtliche Vorkehrungen zu treffen.
Unverheiratete Paare haben gegenseitig keine gesetzliche Erbberechtigung, wenn der Partner stirbt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Konkubinatspaare sich gut informieren und vorsorgen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Partner erbrechtlich zu begünstigen und abzusichern.