Erbrechtliche Vorkehrungen zu Lebzeiten
Rechtsratgeber
GrundlageErbrechtsrevision
Mit der Erbrechtsrevision wurden vor allem die Pflichtteile reduziert, wodurch Erblasser in der Verteilung ihres Nachlasses flexibler sind.
Am 1. Januar 2023 ist der erste Teil der Erbrechtsrevision in Kraft getreten. Ziel der Revision ist eine grössere Flexibilität für den Erblasser und die Klärung von Rechtsunsicherheiten.