Grundsätzlich steht das Vermögen von minderjährigen Kindern, das meist durch Schenkung oder Erbschaft entsteht, unter der Verwaltung ihrer Eltern. Diese richten dafür oft ein Bankkonto auf den Namen ihres Kindes ein. Die Eltern dürfen das Geld nicht abheben und verbrauchen, sie dürfen höchstens über die Erträge verfügen. Bei Volljährigkeit fällt das Verfügungsrecht über das Konto meist automatisch dem Kind zu.