Kinder und Finanzen
Rechtsratgeber
GrundlageKinderalimente/Unterhaltsbeitrag für Kinder
Die Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen, grundsätzlich bis zu dessen Volljährigkeit, allenfalls auch darüber hinaus.
Beide Eltern haben für den Unterhalt ihres Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.