Kindesschutz
Rechtsratgeber
GrundlageAufhebung des Rechts von Eltern, über den Aufenthaltsort ihres Kindes zu entscheiden
Wird den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht über ihr Kind entzogen, kommt dieses zu Pflegeeltern oder in ein Heim. Sie verlieren damit das Recht, über die Pflege und Erziehung ihres Kindes zu bestimmen.
Wird den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, kommen ihre Kinder zu Pflegeeltern oder in eine geeignete Institution. Diese Massnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in die Elternrechte. Sie ist nur gerechtfertigt, wenn das Wohl des Kindes erheblich gefährdet und eine mildere Massnahme gescheitert ist oder sich von vornherein als unzureichend erweist.