Haftung als Lager- oder Pfadileitung
Als Lager- oder Pfadileitungsperson übernehmen Sie die Aufsichtspflicht und tragen grosse Verantwortung. Bei Unfällen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Während eines Lagers oder Sportturniers wird die elterliche Aufsichtspflicht über die Kinder vorübergehend auf die Lagerleitung oder den Veranstalter des Turniers übertragen. Die Veranstalter eines Turniers, die Sporttrainerinnen und Lagerleiter müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nicht zu Schaden kommen. Sie haben eine Sorgfaltspflicht. Dazu gehört z.B., dass die Trainerinnen und Trainer angemessen ausgebildet sind, dass sie Ausflüge und Sportanlässe gründlich erkunden und dass das Programm dem Alter der Teilnehmenden entspricht. Andernfalls kann die Organisation, mit der die Eltern den Lager- oder Trainingsvertrag abgeschlossen haben, im Falle eines Unfalls schadenersatzpflichtig werden.