Rechte und Pflichten von Eltern
Rechtsratgeber
GrundlageWegziehen mit dem Kind
Zur elterlichen Sorge gehört auch das Recht, über den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Will ein Elternteil mit dem Kind innerhalb der Schweiz umziehen, braucht er unter Umständen, bei einem Umzug ins Ausland auf jeden Fall die Einwilligung des anderen.
Wer die elterliche Sorge hat, bestimmt über den Wohnort des Kindes. Deshalb braucht es die Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils, wenn man mit dem Kind ins Ausland zieht. Das gilt auch für grenznahe Gebiete. Wer eigenmächtig mit dem Kind ins Ausland zügelt, macht sich unter Umständen nach Artikel 220 StGB strafbar.