Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen
Rechtsratgeber
GrundlageDie Haftung Jugendlicher bei Schädigung Dritter
Urteilsfähige Jugendliche haften persönlich und müssen für den von ihnen verursachten Schaden aufkommen.
Fügen urteilsfähige Jugendliche einer Drittperson einen Schaden zu, haften sie persönlich und müssen für den von ihnen verursachten Schaden aufkommen.