Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen
Rechtsratgeber
GrundlageName des Kindes
Sind die Eltern miteinander verheiratet, erhält das Kind ihren Familiennamen. Sind sie nicht miteinander verheiratet und hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, erhält das Kind dessen Ledignamen. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern zwischen ihren Ledignamen auswählen.
Der Name des Kindes von verheirateten Eltern