Konkubinat und bisherige Alimente
Rechtsratgeber
GrundlageNeue Partnerschaft nach Trennung
Lebt eine noch verheiratete, unterhaltsberechtigte oder unterhaltspflichtige Person mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin zusammen, kann dies Einfluss auf den geschuldeten Unterhalt haben.
Lebt eine noch verheiratete Person mit einem neuen Partner respektive einer neuen Partnerin im Konkubinat, kann dies Auswirkungen auf die Alimente haben. Während die unterhaltsberechtigte Seite, die mit einem neuen Partner zusammenlebt, möglicherweise weniger Geld erhalten wird, bedeutet eine neue Partnerschaft für einen unterhaltspflichtigen Ehegatten tendenziell höhere Alimentenzahlungen.