Rechte und Pflichten im Konkubinat
Rechtsratgeber
GrundlageSchuldenhaftung im Konkubinat
Im Konkubinat haftet man nicht für persönliche Schulden des Partners oder der Partnerin.
Im Konkubinat zusammenlebende Personen haften nicht für die Schulden der Partners oder der Partnerin. Unterzeichnen Konkubinatspaare allerdings zusammen einen Vertrag, haften beide gegenüber dem Vertragspartner. Dieser kann dann auswählen, von wem er die Bezahlung der Schuld verlangen will.