Rechte und Pflichten im Konkubinat
Rechtsratgeber
GrundlageVollmachten für Konkubinatspaare
Personen, die im Konkubinat zusammenleben, können einander nicht einfach so gegenseitig gegenüber Dritten vertreten. Wünschen Sie dies, brauchen sie Vollmachten.
Konkubinatspersonen können einander nicht einfach so gegenseitig gegenüber Dritten vertreten. Das geht nur mit einer Vollmacht. Darin können Sie beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihren Partner ermächtigen, eingeschriebene Postsendungen für Sie abzuholen oder andere Geschäfte für Sie zu erledigen, wenn Sie abwesend sind.