Konkubinatspersonen können einander nicht einfach so gegenseitig gegenüber Dritten vertreten. Das geht nur mit einer Vollmacht. Darin können Sie beispielsweise Ihre Partnerin oder Ihren Partner ermächtigen, eingeschriebene Postsendungen für Sie abzuholen oder andere Geschäfte für Sie zu erledigen, wenn Sie abwesend sind.