Trennt sich ein Konkubinatspaar, können beide vom Hausrat mitnehmen, was ihnen gehört. Wer behauptet, ihm gehöre etwas, muss es beweisen, beispielsweise mit Quittungen. Ist das Eigentum strittig oder hat das Paar gemeinsame Anschaffungen gemacht, kann die Aufteilung schwierig werden.