Die Scheidung regeln
Rechtsratgeber
GrundlageMietvertrag und Wohnrecht bei Scheidung
Das Scheidungsgericht kann den Mietvertrag auf eine Ehepartei übertragen, wenn diese die Wohnung dringender benötigt als die andere. Bei Wohneigentum ist auch ein befristetes Wohnrecht möglich.
Das Gericht kann den Mietvertrag über die Familienwohnung auf eine Ehepartei allein übertragen. Voraussetzung ist, dass sie wegen der Kinder oder aus anderen Gründen dringender auf die Familienwohnung angewiesen ist, als die andere Seite.