Die Scheidung regeln
Rechtsratgeber
GrundlagePensionskassenguthaben teilen bei Scheidung
Bei der Scheidung werden Pensionskassenguthaben aus der Ehezeit in der Regel hälftig geteilt – auch bei Gütertrennung. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die finanzielle Vorsorge anderweitig gedeckt ist.
Die ab Heirat bis zur Scheidung ersparten Pensionskassenguthaben der Eheleute werden in der Regel hälftig geteilt. Das gilt auch, wenn Gütertrennung vereinbart wurde. Die ab der Trennung bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens dazukommenden Altersguthaben werden mitgezählt, ebenso allfällige Vorbezüge zum Erwerb von Wohneigentum.