Die Scheidung regeln
Rechtsratgeber
GrundlageSorgerecht, Obhut und Betreuung der Kinder bei Scheidung
Bei der Scheidung muss das Gericht unabhängig von den Anträgen der Eltern über das Sorgerecht, die Obhut, die Betreuungsanteile oder das Besuchsrecht entscheiden.
In der Regel behalten Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen dem Gericht aber beantragen, dass sie die gemeinsame Sorge auch nach ihrer Scheidung weiterführen wollen. Ausserdem müssen sie darlegen, wo die Kinder wohnen (= Obhut) und wie das Betreuungskonzept aussieht (Betreuungsanteile oder Kontakt- bzw. Besuchsrecht). Dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle möglich. Diese Mustervorlage zeigt, wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte.