In der Regel behalten Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen dem Gericht aber beantragen, dass sie die gemeinsame Sorge auch nach ihrer Scheidung weiterführen wollen. Ausserdem müssen sie darlegen, wo die Kinder wohnen (= Obhut) und wie das Betreuungskonzept aussieht (Betreuungsanteile oder Kontakt- bzw. Besuchsrecht). Dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle möglich. Diese Mustervorlage zeigt, wie eine solche Vereinbarung aussehen könnte.