Die Scheidung regeln
Rechtsratgeber
Beobachter-ArtikelUnentgeltliche Prozessführung: Am Ende zahlt man vielleicht doch
Damit auch Leute mit wenig Geld ihr Recht vor Gericht erstreiten können, gibt es die unentgeltliche Rechtspflege. Was nicht heisst, dass der Staat auf das Geld verzichten mag.
Nicht nur Reiche sollen zu ihrem Recht kommen können, sondern auch Leute, die wenig oder nichts auf der Seite haben. Dazu gibt es die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung: Das Gericht kann diese einer Person gewähren, die auf dem Existenzminimum oder knapp darüber lebt. Sie muss dann keine Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen – das übernimmt der Staat.