Nicht nur Reiche sollen zu ihrem Recht kommen können, sondern auch Leute, die wenig oder nichts auf der Seite haben. Dazu gibt es die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsvertretung: Das Gericht kann diese einer Person gewähren, die auf dem Existenzminimum oder knapp darüber lebt. Sie muss dann keine Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen – das übernimmt der Staat.