Gefestigtes Konkubinat / Eheähnliche Vorteile:

BGE 114 II 295: DER Leitentscheid zum Verlust der Scheidungsalimente im Konkubinat. Erst wenn der unterhaltsberechtigte Ex-Ehegatte während mindestens fünf Jahren mit dem neuen Partner zusammenlebt, gilt das Beharren auf nachehelichen Unterhalt als rechtsmissbräuchlich, ist also nicht mehr zu leisten.