Nein. Nur die Exfrau selbst kann darüber entscheiden, ob sie wieder ihren Ledignamen annehmen will oder nicht. Sie ist seit 2013 dafür auch nicht mehr an eine Frist nach der Scheidung gebunden. Es reicht, wenn sie ihren Wunsch beim Zivilstandsamt meldet. Sie ist also rechtlich nicht verpflichtet, ihren durch Heirat «erworbenen» Namen abzulegen, auch wenn Sie das verlangen.