Eine Erhöhung der Ehegattenalimente ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmsweise können Geschiedene innerhalb von fünf Jahren seit der Scheidung eine Erhöhung fordern. Dafür müssen sich erstens die finanziellen Verhältnisse des Ex-Mannes verbessert haben. Zweitens muss im Scheidungsurteil vermerkt sein, dass Ihnen keine oder zu tiefe Alimente zugesprochen wurden, weil der Mann zu wenig finanzielle Mittel hatte.