Probleme während der Trennung
Rechtsratgeber
GrundlageHaftung für Schulden während der Trennung
Für Schulden, die nach der Trennung entstanden sind, haftet grundsätzlich jede Ehepartei allein.
Für Schulden, die erst nach der Trennung entstanden sind, haftet jede Ehepartei allein. Die Eheleute müssen allerdings damit rechnen, dass sie auch nach der Trennung noch für Schulden aus der gemeinsamen Haushaltszeit belangt werden. Dies betrifft aber nur Schulden, die für die laufenden Bedürfnisse der Familie eingegangen und noch nicht beglichen wurden. Für Steuerschulden gelten spezielle Regeln.
So schützen Sie sich vor Unannehmlichkeiten!
Vereinbaren Sie in Ihrer Trennungsvereinbarung, wer die Schulden aus der Zeit vor der Trennung übernimmt. Regeln Sie aber auch, was bei allfälligen Gutschriften gilt (Steuerrückvergütung zum Beispiel).
Informieren Sie Vertragspartner wie Telefon-, Versicherungsgesellschaften oder andere Dritte möglichst bald über die erfolgte Trennung, damit Verträge angepasst und die Rechnungen der richtigen Person zugestellt werden.