Bundesgerichtsentscheid zur Gütertrennung bei Trennung der Eheleute
Soll ab der Trennung der Eheleute Gütertrennung gelten, ist diese explizit im Trennungsurteil, der gerichtlich genehmigten Trennungsvereinbarung oder in einem Ehevertrag festzuhalten. Eine formlose Aufteilung des ehelichen Vermögens vor dem Scheidungsverfahren bewirkt keine Gütertrennung.