Anlegerschutz
Rechtsratgeber
GrundlageAnlegerschutz Wohnbaugenossenschaften
Bei Wohnbaugenossenschaften haftet das gesamte Genossenschaftsvermögen. Das ist jedoch keine Garantie für absolute Sicherheit.
Wohnbaugenossenschaften erstellen und bewirtschaften in der Regel günstigen Wohnraum. Wer eine Wohnung mieten will, muss zuerst Genossenschafter werden. Durch den Kauf der Anteilsscheine werden die Mieter zu Mitbesitzern der Genossenschaft. Nach dem Auszug aus der Wohnung zahlt die Genossenschaft das Kapital zurück.