Frage: Ich habe mich im E-Banking bei einer Kontonummer vertippt, und das Geld ging an eine falsche Person. Die Empfängerbank will mir aber deren Namen nicht sagen. Wie komme ich wieder an mein Geld?

Stellen Sie bei Ihrer Bank ein Rückforderungsbegehren für die falsche Zahlung. Sie muss es dann an die Empfängerbank weiterleiten. Diese darf das Konto des Kunden allerdings nicht ohne sein Einverständnis belasten. Wenn er einverstanden ist, kann Ihnen die Bank die Zahlung zurückerstatten. Falls er nicht einverstanden ist, sind der Bank die Hände gebunden. Auch wenn das Konto aufgelöst oder nicht gedeckt ist, erhalten Sie keine Rückzahlung.

Reichen Sie Strafanzeige ein

Aufgrund des Bankgeheimnissesdarf man Ihnen den Namen des Kontoinhabers nicht bekanntgeben. Um ihn herauszufinden, müssen Sie bei der Polizei eine Strafanzeige gegen unbekannt einreichen und mitteilen, dass Sie als Zivil- oder Privatkläger am Verfahren teilnehmen wollen. Es ist Sache der Behörden, das Verhalten des Täters strafrechtlich einzuordnen. Im Strafverfahren muss die Bank offenlegen, wer der Kontoinhaber ist, und Sie haben als Partei Akteneinsicht. Sie müssen sich aber bewusst sein, dass das Verfahren auch für Sie mit Aufwand verbunden ist und länger dauern kann. Sie müssen nicht nur Anzeige erstatten, sondern den Behörden auch die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen und allenfalls als Zeuge im Verfahren aussagen. Im Strafverfahren geht es primär darum, die Schuld des Täters abzuklären, und nicht darum, den überwiesenen Betrag an Sie zurückzuführen. Kosten entstehen Ihnen aber nicht.

Das Inkassorisiko wird man nicht los

Wenn Sie dann Namen und Adresse des versehentlich Begünstigten kennen, können Sie das Geld von ihm zurückfordern. Falls er nicht freiwillig zahlt, können Sie ihn betreiben. Das Inkassorisiko liegt aber bei Ihnen. Wenn die Person zahlungsunfähig ist, gehen Sie trotz strafrechtlicher Verurteilung allenfalls leer aus. Mit dem Pfändungsverlustschein, den Sie erhalten, können Sie sie während 20 Jahren wieder betreiben. Falls sich ihre finanzielle Situation aber nicht ändert, nützt Ihnen das nichts.

Ein Rat für künftige Zahlungen: Der neue Einzahlungsschein mit QR-Code soll falsche Überweisungen verhindern helfen. Er enthält alle relevanten Zahlungsinformationen wie Name, IBAN und Referenznummer. Sie brauchen einzig den Einzahlungsschein mit der Kamera des Smartphones zu fotografieren und fertig.

Checkliste «Sicherheit im E-Banking»

Worauf Bank- oder Postkunden achten können, damit sensible Daten nicht in die falschen Hände gelangen, erfahren Sie in der Checkliste «Sicherheit im E-Banking».

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